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Gutachterausschuss inAerzen(Niedersachsen)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Aerzen:
KontaktGLL Hameln
Falkestr. 11
31785 Hameln
Bodenrichtwerte 05151/795-115
Grundstücksmarktbericht 05151/795-111
Verkehrswertgutachten 05151/795-111
Telefax: 05151/795-160
Email: gag (a) gll-hm.niedersachsen.de
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen
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