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Gutachterausschuss inAdelzhausen(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Adelzhausen:
KontaktLandratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551 Aichach
Gutachterausschuss
Geschäftsstelle/Vorzimmer
Tel: 08251/92-311
Fax: -383
gisela.bradl@lra-aic-fdb.de
Landratsamt Aichach-Friedberg
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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