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Gutachterausschuss inAdelsried(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Adelsried:
KontaktLandkreis Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: (0821) 3102-0
Telefax: (0821) 3102-2209
Landkreis Augsburg
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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