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Gutachterausschuss inAdelsdorf(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Adelsdorf:
KontaktLandratsamt Erlangen-Höchstadt
- Abteilung 5 -
Gutachterausschuss
Marktplatz 6
D-91054 Erlangen
Telefon : 09131 / 803 - 335
FAX : 09131 / 803 - 343
Landkreis Erlangen-Höchstadt - Gutachterausschuss
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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