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Gutachterausschuss inAdelschlag(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Adelschlag:
KontaktLandratsamt Eichstätt
Gutachterausschuss
Residenzplatz 2
85072 Eichstätt
Telefon 08421/70-0
Fax 08421/70-222
E-Mail:
t-hochbau (a) lra-ei.bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Do. auch 14.00 - 16.30 Uhr
Landratsamt Eichstätt - Gutachterausschuss
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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