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Gutachterausschuss inAchtrup(Schleswig-Holstein)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Achtrup:
KontaktGutachterausschuss
Kreis Nordfriesland
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel: 04841 / 67-686
Gutachterausschuss Kreis Nordfriesland
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