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Gutachterausschuss inAchterwehr(Schleswig-Holstein)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Achterwehr:
KontaktGutachterausschuss
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: 04331 / 202 -481, -531
Gutachterausschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde
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