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Gutachterausschuss inAbtswind(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Abtswind:
KontaktLandratsamt Kitzingen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Tel.: 09321/928-6001
Fax: 09321/928-6099
Landkreis Kitzingen - Gutachterausschuss
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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