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Gutachterausschuss inAbtsteinach(Hessen)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Abtsteinach:
KontaktGutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Landkreises Bergstraße
- Geschäftsstelle –
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Tiergartenstraße 7b
64646 Heppenheim
Tel: (0 62 52) 1 27-2 75
Fax: (0 62 52) 1 27-2 17
gutachterausschuss.bergstrasse (a) hvbg.hessen.de
Gutachterausschüsse Hessen
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