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Gutachterausschuss inAbsberg(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Absberg:
KontaktLandratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg
Telefon 09141 902-159
E-Mail: gutachterausschuss (a) Landkreis-WUG.de
Landkreis Weißenbirg-Gunzenhausen - Gutachterausschuss
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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