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Gutachterausschuss inAbensberg(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Abensberg:
KontaktLandratsamt Kelheim
Gutahcterausschuss
Schloßweg 3
93309 Kelheim
Telefon: 09441/207-244
Fax: 09441/207-260
Mail: gutachterausschuss (a) landkreis-kelheim.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Landratsamt Kelheim - Gutachterausschuss
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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