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Gutachterausschuss inAbenberg(Bayern)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Abenberg:
KontaktLandratsamt Roth
Umwelt und Bau/Kreisentwicklung
Weinbergweg 1
91154 Roth
Telefon: 09171/81-136
Telefax: 09171/81-561
Landkreis Roth
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Gutachterausschüsse in BayernDer offizielle Internetauftritt der Gutachterausschüsse in Bayern
Arbeitskreis der Gutachterausschüsse
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