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Gutachterausschuss inAarbergen(Hessen)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Aarbergen:
KontaktGutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Rheingau-Taunus-Kreises
- Geschäftsstelle -
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
Wilhelmstraße 7
35781 Weilburg
Tel: (0 64 71) 92 81-67
Fax: (0 64 71) 92 81-73
gutachterausschuss.rheingau-taunus (a) hvbg.hessen.de
Gutachterausschüsse Hessen
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