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Gutachterausschuss inAalen(Baden-Württemberg)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Aalen:
KontaktStadt Aalen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel: 07361 52-1407
Fax: 07361 52-3421
Stadt Aalen- Gutachterausschuss
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