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Gutachterausschuss inAachen(Nordrhein-Westfalen)
Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.
Gutachterausschuss für Aachen:
KontaktGutachterausschuss für Grundstückswerte
Stadt Aachen
Lagerhausstr. 20
52064 Aachen
Tel: 0241 432-6242
Fax: 0241 413 541-6240
mail: gutachterausschuss (a) mail.aachen.de
Gutachterausschuss der Stadt Aachen
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